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作者:德- Jonathan Swift 当前章节:15689 字 更新时间:2026-6-22 23:50

Der Leser wird sich erinnern, daß ich mit einigen Bedingungen unzufrieden war, unter denen ich meine Freiheit wiedererlangte. Mir mißfiel daran, daß sie zu sklavisch waren, allein ich war durch Not gezwungen, mich zu fügen. Da ich nun jetzt ein Nardac des Reiches vom höchsten Range war, so wurden sie als meiner jetzigen Würde widerstrebend betrachtet, und der Kaiser (diese Gerechtigkeit muß ich ihm widerfahren lassen) erwähnte sie nie in meiner Gegenwart. Bald darauf hatte ich auch noch Gelegenheit, Seiner Majestät einen meiner Meinung nach sehr bedeutenden Dienst zu erweisen. Ich wurde einmal plötzlich um Mitternacht durch das Geschrei mehrerer Hunderte von Menschen vor meiner Tür aufgeweckt und geriet wirklich in Schrecken. Ich hörte das Wort Burglum, unaufhörlich wiederholt; einige Hofleute des Kaisers drängten sich durch den Menschenhaufen und baten mich, sogleich zum Palast zu kommen, wo in den Zimmern Ihrer Majestät der Kaiserin durch die Sorglosigkeit einer Ehrendame eine Feuersbrunst ausgebrochen war. (Diese hatte nämlich einen Roman im Bette gelesen und war dabei eingeschlafen.) Sogleich sprang ich auf; Befehle wurden erteilt, mir aus dem Wege zu gehen. Da nun auch gerade der Mond schien, bemühte ich mich, zum Palaste zu gelangen, ohne die Menschen zu zertreten. Wie ich fand, hatte man schon Leitern an die Gemächer angelegt und sich mit Feuereimern zur Genüge versehen, allein das Wasser war von dem Orte der Feuersbrunst zu weit entfernt. Die Feuereimer waren von der Größe eines starken Fingerhuts, und die armen Leute lieferten mir so viel und so schnell, wie es ihnen nur möglich war; allein die Flamme war so heftig, daß dies nicht viel half. Ich würde das Feuer mit meinem Rock leicht erstickt haben, allein unglücklicherweise trug ich nur ein ledernes Wams. Der Fall schien verzweifelt und beklagenswert, und der prächtige Palast würde unfehlbar niedergebrannt sein, hätte ich nicht plötzlich eine Geistesgegenwart gezeigt, wie sie mir sonst nicht gewöhnlich ist. Am Abend zuvor hatte ich sehr viel von einem köstlichen Weine mit Namen Glimgum getrunken (die Blefuscer nennen ihn Flemei, aber man hält unsere Sorte für die bessere), die sehr diuretisch wirkt. Höchst glücklicherweise nun hatte ich mich noch gar nicht entleert. Die Hitze, der ich mich aussetzte, indem ich nahe an die Flamme trat und sie zu löschen suchte, bewirkte, daß der Wein auf die Harnorgane wirkte; ich entledigte diese in einer solchen Menge, die ich geschickt auf die passendsten Orte hin richtete, daß die Feuersbrunst in drei Minuten gelöscht und jener schöne Palast, dessen Bau so viele Menschenalter erfordert hatte, von gänzlicher Zerstörung errettet wurde.

Der Tag war angebrochen, und ich kehrte in meine Wohnung zurück, ohne dem Kaiser meinen Glückwunsch abzustatten, weil ich nicht wissen konnte, wie Seine Majestät den erwiesenen Dienst aufnehmen würde, obgleich er von der ausgezeichnetsten Art war. Durch die Grundgesetze des Reiches wird nämlich jedem, ohne Rücksicht des Standes, die Todesstrafe bestimmt, der innerhalb der Palastmauern sich auf die erwähnte Art entleert. Zwar beruhigte mich wieder eine Botschaft Seiner Majestät, er werde seinem Justizminister Befehl erteilen, mir eine Verzeihungsurkunde in aller Form ausfertigen zu lassen. Diese konnte ich jedoch nicht erhalten; man machte mir die vertrauliche Mitteilung, die Kaiserin habe den furchtbarsten Schauder über meine Tat empfunden, habe sich in die entferntesten Gemächer des Palastes zurückgezogen und den festen Entschluß gefaßt, nie sollten ihre früheren Zimmer wieder zu ihrem Gebrauche hergerichtet werden. Sie konnte es nicht unterlassen, in Gegenwart ihrer vertrauten Hofdamen mir furchtbare Rache zu schwören.

Sechstes Kapitel

Über die Einwohner von Liliput. Ihre Wissenschaften, Gesetze und Gewohnheiten. Ihre Erziehungsmethode. Des Verfassers Lebensart in diesem Lande. Seine Rechtfertigung einer hohen Dame.

Zänkereien und Intrigen sind an Höfen so gang und gäbe, daß ich nicht länger auf den Verleumdungen zu verweilen brauche, die von meinen Neidern ausgedacht wurden, um die Kaiserin noch weiter gegen mich aufzubringen. Ich werde mich daher einem anderen Gegenstand zuwenden. Obgleich ich mir die Beschreibung des Reiches Liliput in einer besonderen Abhandlung vorbehalte, will ich indessen der Neugier des Lesers insoweit nachgeben, daß ich ihm einige allgemeine Bemerkungen darüber hier mitteile. So wie die durchschnittliche Größe der Einwohner etwas weniger als sechs Zoll beträgt, ebenso herrscht dasselbe Verhältnis auch bei den Tieren, Pflanzen und Bäumen. Die größten Pferde und Ochsen sind zum Beispiel vier bis fünf Zoll hoch, die Schafe ungefähr anderthalb Zoll, die Gänse so groß wie ein Sperling, und in solcher Reihenfolge geht es abwärts, bis ich die Tiere nicht mehr erkennen konnte. Die Natur hat jedoch die Augen der Liliputaner so geschaffen, daß sie alles dies genau, wenn auch nur in geringer Entfernung, erblicken können. Um die Schärfe ihres Gesichts in der Nähe zu zeigen, führe ich nur an, daß ich einen Koch gesehen habe, der eine Lerche, die nicht größer als eine Fliege war, rupfte, und ein junges Mädchen, das einen unsichtbaren Seidenfaden in eine unsichtbare Nadel einfädelte. Ihre größten Bäume sind ungefähr sieben Fuß hoch; ich meine einige im königlichen Park, deren Gipfel ich mit der Hand ergreifen und die ich dann mit meinen Fingern umbiegen konnte. Die anderen Pflanzen zeigen dasselbe Verhältnis. Dieses überlasse ich jedoch der Einbildungskraft des Lesers.

Von ihrer Gelehrsamkeit, die viele Menschenalter bei ihnen geblüht hat, will ich hier nichts sagen. Ihre Art der Schrift ist aber sehr sonderbar; sie schreiben weder wie die Europäer von der Linken zur Rechten noch von der Rechten zur Linken wie die Araber, noch von oben nach unten wie die Chinesen, sondern quer über das Papier, von einer Ecke des Bogens zur anderen, wie die englischen Damen.

Die Toten begraben sie in der Art, daß sie diese mit dem Kopfe zuerst ins Grab senken. Sie sind nämlich der Meinung, nach elfhundert Monaten würden sie sämtlich wieder auferstehen; zu diesem Zwecke werde sich die Erde, die sie sich als flach vorstellen, kopfüber, kopfunter kehren, und somit würden sie bei ihrer Auferstehung wieder auf die Füße zu stehen kommen. Die Gelehrten unter ihnen haben schon längst die Abgeschmacktheit dieser Meinung dargetan, allein die Sitte bleibt, um der Volksmeinung Rechnung zu tragen.

Einige Gewohnheiten und Gesetze dieses Reiches sind von sehr besonderer Art, wären sie nicht denen meines eigenen teuersten Vaterlandes durchaus entgegengesetzt, so würde ich es versuchen, etwas zu ihrer Rechtfertigung zu sagen. Nur wäre zu wünschen, daß sie auch zur Anwendung kämen. Das erste, das ich anführen will, betrifft Denunzianten und Spione. Alle Verbrechen gegen den Staat werden hier mit der größten Strenge bestraft. Ergibt sich aber die Unschuld des Beklagten aus dem Prozeß, so wird der Denunziant sogleich auf schmachvolle Weise hingerichtet. Der Unschuldige erhält aber Entschädigung aus den Gütern und Ländereien seines Angebers für den Verlust seiner Zeit, für die Gefahr, in der er schwebte, für die Leiden seiner Gefangenschaft, für alle Kosten, die ihm durch seine Verteidigung veranlaßt wurden. Ist das Vermögen des Denunzianten nicht hinreichend, so zahlt die Krone genügende Entschädigung. Der Kaiser erweist ihm auch eine öffentliche Gnadenbezeigung, und in der ganzen Hauptstadt wird seine Unschuld durch Proklamation verkündet.

Betrug wird als ein größeres Verbrechen als Diebstahl behandelt und deshalb in der Regel mit dem Tode bestraft. Die Liliputaner sind nämlich der Meinung, gehörige Sorgfalt und sehr gewöhnlicher Menschenverstand könne das Eigentum vor Dieben bewahren, dagegen besäßen ehrliche Leute keinen Schutz gegen die überlegene List der Betrüger; da ein fortwährender Verkehr des Kaufens und Verkaufens sowie des Handels auf Kredit einmal notwendig sei, werde der ehrliche Mann betrogen, und der Schurke sei im Vorteil, sobald Betrügerei erlaubt oder befördert werde oder wo sich keine Gesetze zu ihrer Bestrafung vorfinden. Wie ich mich erinnere, legte ich einst bei dem Kaiser Fürbitte für einen Verbrecher ein, der seinen Herrn um eine große Geldsumme betrogen hatte, die er in dessen Auftrage erhalten hatte, aber für sich behielt und damit entfloh. Als ich nun dem Kaiser zufällig sagte, dies sei nur ein Mißbrauch des Vertrauens, erwiderte er tadelnd, es sei schändlich, den höchsten Grad des Verbrechens verteidigen zu wollen. Hierauf konnte ich auch wirklich keine andere Antwort geben als das allgemeine Sprichwort: Andere Länder, andere Sitten. Ich muß gestehen, daß ich mich herzlich schämte.

Obgleich wir Belohnung und Strafe die zwei Angeln zu nennen pflegen, auf denen sich jede Regierung bewegt, so habe ich doch diesen Grundsatz bei keiner Nation, mit Ausnahme der liliputanischen, ausüben sehen. Jeder, der den Beweis erbringen kann, daß er die Landesgesetze dreiundsiebzig Monate lang mit größter Gewissenhaftigkeit befolgt hat, erhält einen Anspruch auf gewisse Privilegien, je nach seinem Stande und Lebensverhältnis, zugleich eine besondere Geldsumme, die aus einem besonderen Fonds genommen wird. Ferner erhält er den Titel Frillnall oder der Gesetzliche, der seinem Namen vorgesetzt, jedoch auf seine Deszendenten nicht vererbt wird. Die Liliputaner hielten es auch für einen außerordentlichen Mangel unserer Staatsverfassung, als ich ihnen sagte, die Befolgung unserer Gesetze werde allein durch Strafen erzwungen, ohne daß von irgendeiner Belohnung die Rede sei. Mit Rücksicht auf die erwähnte Sitte wird die Gerechtigkeit in ihren Gerichtshöfen mit sechs Augen abgebildet, zwei vorne und hinten und einem an jeder Seite, um die Vorsicht anzudeuten; sie hält ferner einen Beutel voll Gold mit der rechten und ein Schwert in der Scheide mit der linken Hand, um anzudeuten, sie sei mehr zur Belohnung als zur Strafe geneigt.

Bei der Besetzung der Ämter nehmen sie mehr Rücksicht auf gute Sitten als auf Fähigkeiten. Sie glauben, da eine Regierung für die Menschen nun einmal notwendig sei, eigne sich auch das gewöhnliche Maß von Verstand für eine oder die andere Stellung im Leben; die Vorsehung habe die Behandlung der Staatsangelegenheiten zu keinem Geheimnis gemacht, das nur von wenigen Personen mit höheren Geistesgaben verstanden werden könne; von solchen Menschen würden außerdem immer nur wenige in jedem Menschenalter geboren. Dagegen hegen sie die Meinung, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit, Mäßigung und andere Tugenden könnten von jedem Menschen ausgeübt werden. Sei Erfahrung und gute Absicht damit verbunden, so eigne sich ein jeder für den Dienst seines Vaterlandes, mit Ausnahme derjenigen Geschäfte, bei denen eine gewisse Übung erforderlich ist. Dagegen könne der Mangel moralischer Tugenden durch überlegene Geistesgaben so wenig ersetzt werden, daß kein Amt so gefährlichen Händen anvertraut werden dürfe; die durch Unwissenheit bewirkten Versehen würden bei tugendhaftem Charakter im allgemeinen nie so gefährlich sein wie die Schliche derjenigen, die durch böse Neigungen zur Verderbnis geführt werden und Geisteskräfte besitzen, diese zu vervielfachen, zu benutzen und zu beschönigen.

In gleicher Weise wird durch den Unglauben an eine göttliche Vorsehung Unfähigkeit bewirkt, ein öffentliches Amt zu verwalten. Die Liliputaner glauben nämlich, nichts könne abgeschmackter sein, als daß Fürsten, die sich für die Repräsentanten der Gottheit halten, Leute zu ihrem Dienste verwenden, welche die Macht in Zweifel ziehen, worauf ihre eigene beruht.

Indem ich diese und die folgenden Gesetze anführe, habe ich nur die ursprünglichen Einrichtungen im Auge, nicht aber die schmählichste Verdorbenheit, in welche dieses Volk wegen der so leicht entartenden Natur der Menschen versunken ist. Denn was jene schmachvolle Sitte betrifft, die höchsten Staatsämter durch Seiltanzen oder Gunstbezeigungen und Auszeichnungen, durch das Springen über den Stock und durch Untendurchkriechen zu erwerben, so muß der Leser im Auge haben, daß sie zuerst von dem Großvater des jetzt regierenden Kaisers eingeführt wurde und durch das allmähliche Steigen des Parteigeistes zur jetzigen Höhe gediehen ist.

Undankbarkeit wird für ein Verbrechen gehalten, das den Tod verdient. Die Liliputaner begründen dieses Verfahren durch folgende Schlußfolge: Wer sich gegen seine Wohltäter undankbar erweist, muß ein allgemeiner Feind der übrigen Menschen sein, von denen er keine Wohltaten erlangt hat; deshalb ist es nicht zweckmäßig, ihn am Leben zu lassen.

Die Begriffe von den gegenseitigen Pflichten der Eltern und Kinder sind gänzlich von den unsrigen verschieden. Da nämlich die Verbindung der Männer und Frauen, wie bei allen Tierarten, auf Naturgesetzen beruht, behaupten sie durchaus, daß Männer und Frauen sich nur deshalb vereinigen; die Zärtlichkeit gegen die Jungen folge aus demselben Grundsatz; deshalb wollen sie nicht zugestehen, ein Kind sei den Eltern für sein Dasein verpflichtet, das ohnedies wegen des menschlichen Elends keine Wohltat sei; auch bezweckten die Eltern keine Wohltat, sondern dächten bei ihren verliebten Zusammenkünften an ganz andere Dinge. Wegen dieser und anderer Schlußfolgerungen sind sie der Meinung, Eltern dürfe man am wenigsten unter allen Menschen die Erziehung der Kinder anvertrauen. Deshalb befinden sich in jeder Stadt öffentliche Erziehungsanstalten, wohin alle Eltern, mit Ausnahme der ärmeren Bauern und Tagelöhner, ihre Kinder senden müssen, damit diese dort von dem Alter von zwanzig Monaten an erzogen werden; denn es wird angenommen, daß sie um diese Zeit bereits Anlagen zum Lernen besitzen. Die Schulen sind verschiedener Art und nach den Eigenschaften und Geschlechtern der Zöglinge geschieden. Geschickte Lehrer erziehen die Kinder zu dem Lebensverhältnis, zu dem sie sich durch den Stand ihrer Eltern, durch ihre Fähigkeiten und Neigungen eignen. Zuerst werde ich hier einiges über die männlichen und dann über die weiblichen Erziehungsanstalten berichten.

Die Unterrichtsanstalten für Knaben von hoher und ausgezeichneter Geburt sind mit berühmten und gelehrten Professoren und Unterlehrern ausgestattet. Kleidung sowie Nahrung der Kinder sind höchst einfach. Sie werden in den Grundsätzen der Ehre und Gerechtigkeit, des Mutes, der Keuschheit, Milde, Religion und Vaterlandsliebe erzogen. Sie sind stets beschäftigt, nur nicht während des Essens und Schlafens, wofür jedoch nur eine knappe Zeit bestimmt ist, und während zweier Erholungsstunden, die zu körperlichen Übungen verwendet werden. Bis sie das vierte Jahr erreicht haben, werden sie von Männern angekleidet, müssen aber nach dieser Zeit ihre Kleider selbst anlegen, wie hohen Standes sie auch sein mögen. Das weibliche Gesinde, das in einem Alter ist, das dem unsrigen von fünfzig Jahren entspricht, verrichtet allein die niedersten Dienste. Die Knaben dürfen sich mit den Dienern nicht unterhalten; sie dürfen ferner nur in kleinerer oder größerer Anzahl unter der Aufsicht eines Lehrers zu ihren Vergnügungen ausgehen, die in körperlichen Übungen bestehen. Deshalb erhalten sie nie so früh die schlimmen Eindrücke der Torheit und des Lasters, denen unsere Kinder ausgesetzt sind. Die Eltern dürfen ihre Söhne nur zweimal im Jahre sehen; der Besuch dauert dann nur eine Stunde; es ist ihnen erlaubt, ihre Kinder bei der Begrüßung und beim Abschiednehmen zu küssen; allein ein Lehrer, der immer bei diesen Gelegenheiten gegenwärtig ist, leidet nicht, daß sie flüstern oder zärtliche Ausdrücke gebrauchen und Geschenke in Gestalt von Spielzeug, Zuckerwerk und dergleichen überbringen.

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